Ja — du kannst aus dem Ausland eine deutsche GmbH oder UG gründen. Eine physische Anwesenheit in Deutschland ist dafür nicht nötig: Du nimmst per Video am Notartermin teil, egal von wo. Der entscheidende Punkt ist die Identifizierung.
Die Gründung läuft über das offizielle Video-Beurkundungssystem der Bundesnotarkammer (BNotK). Der Notar identifiziert dich dabei elektronisch — diese Identifizierung macht der Notar, nicht founderfix.
Wie die Verifizierung läuft
- 01
Notar-App installieren
Für den Video-Termin nutzt du die App der Bundesnotarkammer auf einem Smartphone mit NFC. Sie verbindet dich mit dem Notar und liest dein Ausweisdokument aus.
- 02
Ausweis elektronisch auslesen
Der NFC-Chip deines eID-fähigen Ausweises wird ausgelesen, dazu kommt ein Lichtbild- bzw. Video-Abgleich (§ 16c BeurkG). Das ist der gleiche sichere Weg wie bei deutschen Gründern.
- 03
Per Video beurkunden
Nach erfolgreicher Identifizierung verliest und beurkundet der Notar online. Die Beurkundung ist bundesweit gültig — unabhängig davon, in welchem Land du dich gerade befindest.
Welche Ausweisdokumente funktionieren
Deutscher Personalausweis mit eID
Mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) direkt nutzbar.
EU-/EWR-Ausweise mit eID
Nationale Personalausweise aus EU-/EWR-Staaten, die als eIDAS-konforme, chip-/eID-fähige Dokumente notifiziert sind.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Für Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland: der eAT mit aktivierter eID-Funktion.
Wichtige Einschränkung
Wer kein eID-fähiges Dokument besitzt — das betrifft viele Reisepässe von Drittstaaten — kann sich nicht online identifizieren. Ein normaler Reisepass ohne nutzbaren eID-Chip reicht für das reine Online-Verfahren in der Regel nicht. Dann bleibt die Präsenz-Beurkundung in Deutschland oder bei einem Notar im Ausland bzw. einer deutschen Auslandsvertretung (mit Apostille/Legalisation). Die genaue Liste akzeptierter Dokumente prüft der Notar pro Fall.
Was Auslandsgründer zusätzlich brauchen
Unabhängig von der Beurkundung solltest du diese Punkte einplanen.
Ladungsfähige Geschäftsadresse in Deutschland
Die Gesellschaft braucht einen Sitz in Deutschland. Ohne eigenes Büro lässt sich eine Geschäftsadresse anmieten.
Deutsches Geschäftskonto
Für die Einzahlung des Stammkapitals. Ohne Wohnsitz in Deutschland ist die Kontoeröffnung erfahrungsgemäß die größere Hürde als die Beurkundung selbst — plane sie früh ein.
Steuerliche Erfassung & Transparenzregister
Wie bei jeder GmbH/UG: Anmeldung beim Finanzamt und Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten ins Transparenzregister. Das Transparenzregister übernehmen wir; die steuerliche Erfassung beim Finanzamt läuft über dich bzw. deine Steuerberatung.
Häufige Fragen von Auslandsgründern
- Muss ich für die Gründung nach Deutschland reisen?
- Nein. Solange du dich mit einem eID-fähigen Dokument elektronisch identifizieren kannst, nimmst du per Video von überall am Notartermin teil. Eine Anreise ist nur nötig, wenn keine Online-Identifizierung möglich ist.
- Reicht mein Reisepass für die Online-Gründung?
- In der Regel nicht. Das Online-Verfahren setzt ein chip-/eID-fähiges Ausweisdokument voraus, das elektronisch ausgelesen werden kann. Viele Reisepässe von Drittstaaten erfüllen das für das deutsche Verfahren nicht.
- Kann ich als Nicht-EU-Bürger gründen?
- Ja, eine deutsche GmbH/UG kann grundsätzlich von Personen jeder Staatsangehörigkeit gegründet werden. Entscheidend ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern ob du dich elektronisch identifizieren kannst und die übrigen Voraussetzungen (Adresse, Konto) erfüllst.
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Checkliste
Gründungs-Checkliste: Das solltest du vorbereiten
Von Firmenname bis Stammkapital — die wichtigsten Punkte, die du vor deiner GmbH- oder UG-Gründung klären solltest.
Ablauf
So läuft deine Online-Gründung — Schritt für Schritt
Von den ersten Angaben bis zur Eintragung ins Handelsregister: jeder Schritt deiner Online-Gründung, mit Zeit- und Aufwandsangaben.
