Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die schnellste und günstigste Art, gemeinsam zu starten: kein Notar, kein Mindestkapital, kein Handelsregister — theoretisch könnt ihr heute Vormittag beschließen zu gründen und heute Nachmittag den ersten Auftrag annehmen. Genau deshalb ist die GbR die beliebteste Rechtsform für Zweierteams, Freiberufler-Gemeinschaften und alle, die erst einmal klein anfangen wollen.
Seit der MoPeG-Reform 2024 gelten allerdings neue Regeln, die viele Ratgeber noch falsch oder gar nicht darstellen: Die GbR ist jetzt ausdrücklich rechtsfähig, es gibt ein neues Gesellschaftsregister, und beim Ausscheiden eines Gesellschafters gilt ein anderer gesetzlicher Standard als früher. Dieser Guide erklärt, was die GbR wirklich ist, was in euren Vertrag gehört — und wo ihre Grenzen liegen.
Das ist die GbR — und das bedeutet es
Fünf Eigenschaften, die du kennen solltest, bevor ihr gründet — inklusive der einen, die man nicht schönreden darf.
Mindestens zwei Personen mit gemeinsamem Zweck
Eine GbR entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen — vom Webdesign-Duo bis zur Praxisgemeinschaft. Sie kann sogar unbemerkt entstehen: Wer regelmäßig gemeinsam Aufträge abwickelt und Einnahmen teilt, ist rechtlich oft schon eine GbR, ob mit Vertrag oder ohne. Umso besser, wenn ihr die Spielregeln bewusst festlegt.
Keine Haftungsbeschränkung — das musst du wissen
Das ist der größte Unterschied zu GmbH und UG, und er gehört ehrlich benannt: Alle Gesellschafter:innen haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch — also jede:r für die vollen Schulden der GbR, mit dem Privatvermögen. Ein Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er das ganze Geld verlangt, auch wenn ein anderer den Fehler gemacht hat. Dieses Risiko solltet ihr bewusst tragen — oder eine haftungsbeschränkte Rechtsform wählen.
Kein Mindestkapital
Anders als bei GmbH (25.000 €) oder UG (ab 1 €, aber mit Rücklagenpflicht) schreibt das Gesetz für die GbR keinerlei Kapital vor. Ihr könnt mit null Euro starten oder Einlagen frei vereinbaren — Geld, Geräte oder schlicht Arbeitsleistung. Was jede:r einbringt, gehört trotzdem in den Vertrag, sonst gibt es später Streit darüber, wem was gehört.
Keine Bilanzpflicht — die EÜR reicht in der Regel
Die GbR muss keine Bilanz aufstellen und keinen Jahresabschluss veröffentlichen: Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt in der Regel. Das spart spürbar Steuerberatungskosten gegenüber einer GmbH oder UG, die immer bilanzieren müssen. Erst wenn das Geschäft kaufmännische Ausmaße annimmt, ändert sich das — dazu unten mehr.
Gewinnverteilung frei vereinbar
Ihr entscheidet selbst, wie Gewinne und Verluste verteilt werden — nach Köpfen, nach Einlagen, nach Arbeitseinsatz oder jedem anderen Schlüssel. Ohne Regelung gilt die gesetzliche Verteilung, und die passt selten zu dem, was ihr eigentlich fair findet. Praxistipp: Legt die Verteilung schriftlich fest, solange ihr euch einig seid — nicht erst, wenn der erste große Gewinn auf dem Konto liegt.
Was in den GbR-Vertrag gehört
Ein GbR-Vertrag kann theoretisch mündlich geschlossen werden — dringend zu empfehlen ist das nicht. Schriftlich, privatschriftlich unterschrieben, ganz ohne Notar: Das sind die Punkte, die hineingehören.
Zweck & Name
Was macht eure GbR, und wie tretet ihr auf? Der Zweck steckt ab, wofür die Gesellschaft handelt; der Name darf frei gewählt werden, muss aber bei einer nicht eingetragenen GbR die Gesellschafter erkennen lassen (z. B. „Meyer & Yilmaz GbR“). Ein klar formulierter Zweck verhindert später Diskussionen darüber, welche Geschäfte noch „dazugehören“.
Einlagen & Gewinnverteilung
Wer bringt was ein — Geld, Laptop, Kundenkontakte, Arbeitszeit — und wer bekommt welchen Anteil am Gewinn? Das ist die Klausel, an der die meisten GbR-Konflikte hängen. Regelt auch den Verlustfall mit: Wegen der persönlichen Haftung ist die Frage, wer Verluste in welchem Verhältnis trägt, keine Formsache.
Geschäftsführung & Vertretung
Dürfen alle allein Verträge für die GbR abschließen, oder nur gemeinsam? Der gesetzliche Standard ist gemeinsame Geschäftsführung — im Alltag oft unpraktisch, wenn jede Bestellung beide Unterschriften braucht. Üblich: Einzelbefugnis für das Tagesgeschäft, gemeinsame Entscheidung ab einer definierten Größenordnung. Bedenkt dabei: Was eine:r wirksam abschließt, müssen alle mit ihrem Privatvermögen tragen.
Ausscheiden & Kündigung
Seit dem MoPeG gilt: Kündigt ein Gesellschafter oder stirbt er, scheidet er im gesetzlichen Standard aus und die GbR besteht mit den Übrigen fort — früher wurde die Gesellschaft automatisch aufgelöst. Regelt trotzdem die Details selbst: Kündigungsfristen, die Abfindung für Ausscheidende und was mit laufenden Projekten passiert. Ohne Abfindungsregel wird der Wert des Anteils im Streitfall teuer geschätzt.
Sozialklauseln: Krankheit, Urlaub, Konfliktlösung
Was passiert, wenn eine:r drei Monate ausfällt — läuft die Gewinnverteilung weiter? Wie viel Urlaub ist okay, und wer entscheidet bei einer Pattsituation? Solche Alltagsfragen wirken klein, sprengen aber in der Praxis mehr Teams als jede Rechtsfrage. Eine einfache Eskalationsregel — erst Gespräch, dann Mediation, dann Kündigungsrecht — kostet drei Sätze im Vertrag und erspart im Ernstfall den Rosenkrieg.
So läuft es bei founderfix
Bei founderfix entsteht euer GbR-Vertrag automatisch aus euren Angaben: Ihr beantwortet die Fragen zu Zweck, Einlagen, Gewinnverteilung und Ausscheiden, wir erstellen daraus den fertigen Vertrag — privatschriftlich unterschreiben, fertig, kein Notar nötig. Dazu bereiten wir die Gewerbeanmeldung vor. Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt erledigt ihr selbst oder eure Steuerberatung — sie gehört nicht zu unserem Leistungsumfang. Die GbR-Service-Pauschale liegt bei 99 €. Dieser Guide ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
MoPeG & eGbR: was seit 2024 gilt
Zum 1. Januar 2024 hat das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) das GbR-Recht grundlegend neu geordnet. Die wichtigste Klarstellung: Die GbR ist jetzt ausdrücklich rechtsfähig — sie kann selbst Verträge schließen, Eigentum halten, klagen und verklagt werden. Was die Rechtsprechung schon lange so handhabte, steht nun im Gesetz. An der persönlichen Haftung der Gesellschafter ändert das übrigens nichts.
Neu ist außerdem das Gesellschaftsregister: Eine GbR kann sich dort eintragen lassen und firmiert dann als „eGbR“ (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die Eintragung ist freiwillig — aber sie wird faktisch zur Pflicht, sobald die GbR registrierte Rechte erwerben will: ein Grundstück kaufen, GmbH-Anteile halten, eine Marke eintragen oder ins Aktienregister aufgenommen werden. Ohne Eintragung ins Gesellschaftsregister trägt das Grundbuchamt die GbR schlicht nicht mehr ein.
Für die meisten Dienstleistungs- und Freiberufler-GbRs ohne Immobilien oder Beteiligungen ist die Eintragung dagegen kein Muss. Bedenkt zwei Dinge: Die eGbR-Eintragung läuft über den Notar und kostet damit doch Gebühren, und einmal eingetragen, kommt ihr aus dem Register nicht einfach wieder heraus. Unsere Empfehlung: erst eintragen lassen, wenn ein konkreter Anlass besteht — dann aber rechtzeitig, denn ein Grundstückskauf wartet nicht auf die Registereintragung.
Nach der Gründung: die nächsten Schritte
Der Vertrag ist unterschrieben — damit ist die GbR gegründet. Diese Punkte stehen jetzt an.
Gewerbeanmeldung prüfen — je Gesellschafter:in
Bei gewerblicher Tätigkeit meldet jede:r Gesellschafter:in ein Gewerbe für die GbR an — nicht nur eine:r für alle. Freiberufler:innen (z. B. Designerinnen, Berater, Ärztinnen) brauchen keine Gewerbeanmeldung, sondern melden sich nur beim Finanzamt. Prüft euren Fall sauber: Eine gemischte GbR aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit kann steuerlich komplett als Gewerbebetrieb behandelt werden — das solltet ihr vorher mit eurer Steuerberatung klären.
Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Die GbR bekommt eine eigene Steuernummer und gibt eigene Erklärungen ab: Der Gewinn wird auf Ebene der GbR ermittelt und per gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung auf euch verteilt — versteuert wird er dann in euren persönlichen Einkommensteuererklärungen. Dafür füllt ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst aus (oder eure Steuerberatung übernimmt das) — dieser Schritt gehört nicht zum founderfix-Leistungsumfang.
Gemeinsames Geschäftskonto eröffnen
Pflicht ist es nicht, aber dringend zu empfehlen: ein eigenes Konto auf den Namen der GbR, über das alle Einnahmen und Ausgaben laufen. Wer Geschäftsgeld über Privatkonten mischt, verliert den Überblick über die Gewinnverteilung — und im Streitfall wird jede Buchung zum Beweisproblem. Viele Banken bieten GbR-Konten an; die eGbR-Eintragung ist dafür nicht nötig.
Berufshaftpflicht & Co. — wichtig wegen der persönlichen Haftung
Weil ihr persönlich haftet, ist Versicherungsschutz bei der GbR wichtiger als bei jeder GmbH: Eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht fängt Schäden aus eurer Tätigkeit ab, bevor sie euer Privatvermögen erreichen. Prüft je nach Branche auch eine Vermögensschadenhaftpflicht. Die Prämie ist überschaubar — das unversicherte Risiko ist es nicht.
Wann die GbR nicht die richtige Wahl ist
So schnell und günstig die GbR ist — es gibt Konstellationen, in denen sie die falsche Wahl ist: bei echten Haftungsrisiken (Produkthaftung, hohe Auftragsvolumina, Fremdkapital), wenn Investoren geplant sind (die beteiligen sich an Kapitalgesellschaften, nicht an GbRs) oder wenn ein Gesellschafter deutlich mehr Privatvermögen hat als die anderen — denn Gläubiger holen sich das Geld dort, wo etwas zu holen ist. In diesen Fällen ist eine UG (bei founderfix ab 179 €) oder GmbH (ab 199 €) trotz Notar und etwas mehr Aufwand die ehrlichere Empfehlung: Die Haftungsbeschränkung ist genau das, wofür diese Rechtsformen gemacht sind.
Häufige Fragen zur GbR-Gründung
- Brauche ich für die GbR einen Notar?
- Nein. Der GbR-Vertrag ist formfrei — ihr könnt ihn privatschriftlich schließen und einfach unterschreiben, ganz ohne Beurkundung. Ein Notar kommt nur ins Spiel, wenn ihr die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen wollt (eGbR) oder die GbR ein Grundstück erwirbt.
- Muss ich die GbR ins Handelsregister eintragen?
- Nein, die GbR gehört nicht ins Handelsregister — das ist Kaufleuten und Handelsgesellschaften wie GmbH, UG oder OHG vorbehalten. Seit 2024 gibt es aber das Gesellschaftsregister: Dort könnt ihr euch freiwillig als eGbR eintragen lassen, und ihr müsst es faktisch, wenn die GbR Grundstücke, GmbH-Anteile oder andere registrierte Rechte erwerben soll.
- Was kostet die GbR-Gründung?
- Die GbR selbst kostet nichts: kein Notar, kein Gericht, kein Mindestkapital. Rechnen musst du nur mit der Gewerbeanmeldung (je nach Kommune meist 20–60 € pro Person) — bei Freiberuflern entfällt auch die. Der founderfix-GbR-Service kostet pauschal 99 € und enthält den Vertrag aus euren Angaben sowie die vorbereitete Gewerbeanmeldung. Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt ist nicht enthalten.
- Hafte ich für Fehler meiner Mitgesellschafter?
- Ja — das ist die unbequeme Wahrheit der GbR. Ihr haftet gesamtschuldnerisch: Ein Gläubiger kann die volle Summe von jedem einzelnen Gesellschafter verlangen, auch wenn ein anderer den Fehler verursacht hat. Intern könnt ihr euch das Geld anteilig zurückholen, aber das hilft wenig, wenn dort nichts zu holen ist. Deshalb: klarer Vertrag, saubere Vertretungsregeln und eine Berufshaftpflicht.
- Ab wann wird aus der GbR eine OHG?
- Sobald euer Gewerbe einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert — also bei nennenswertem Umsatz, mehreren Angestellten, Lagerhaltung oder komplexer Buchführung — seid ihr kraft Gesetzes eine OHG, mit Handelsregisterpflicht und Bilanzierung. Das passiert automatisch, nicht per Beschluss. Wächst eure GbR spürbar, ist das der richtige Moment, mit einer Steuerberatung über den Wechsel zu OHG, UG oder GmbH zu sprechen.
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